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A. GELTUNGSBEREICH
1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Studio Avanti GmbH, Sonnenallee 142, 12059 Berlin,
und den Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der
Bestellung gültigen Fassung.
2. Vertragsbedingungen der Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages, solange Studio
Avanti diesen nicht ausdrücklich zustimmt.
3. Mündliche Nebenabreden zu diesen Vertragsbedingungen und dem Leistungsgegenstand
sind nicht getroffen worden.
B. VERTRAGSGEGENSTAND
1. Gegenstand dieser AGB sind Leistungen einer Werbeagentur. Der konkrete
Vertragsgegenstand ergibt sich jeweils aus dem Angebot von Studio Avanti. Dieses Angebot
regelt neben diesen allgemeinen Vertragsbedingungen das Vertragsverhältnis zwischen
Kunde und Studio Avanti. Bei widersprüchlichen Regelungen in diesen Vertragsbedingungen
und dem Angebot hat stets das Angebot Vorrang.
2. Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind von
Studio Avanti schriftlich als verbindlich bezeichnet. Studio Avanti kann Teilleistungen
erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Kunden sinnvoll nutzbar sind.
3. Die Leistungen von Studio Avanti sind unternehmensgebunden und der Anspruch auf die
Erbringung der Vertragsleistung ist damit nicht auf Dritte übertragbar.
4. Ferner sind die Leistungen von Studio Avanti nicht mit einem konkreten Erfolgsversprechen
oder einer Garantie im Sinne von § 443 BGB verbunden.
5. Nicht Gegenstand der Leistung von Studio Avanti sind Rechtsberatung und
Rechtsdienstleistungen. Das bedeutet auch, dass Studio Avanti nicht zur Prüfung verpflichtet
ist, ob die vom Kunden beauftragten Arbeiten etwaige Rechte Dritter verletzen (z.B. Rechte
eines Softwareanbieters, Markenrechte, Datenschutzrechte, etc.). [SD1]
6. Soweit Studio Avanti personenbezogene Daten verarbeitet, die der Kunde als
Verantwortlicher (nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO) erhoben hat, verpflichten sich beide Seiten dazu,
zu prüfen, ob eine Auftragsverarbeitung nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO vorliegt. In diesem Fall
verpflichten sich beide Vertragsparteien zum Abschluss eines Vertrages zur
Auftragsverarbeitung, der den Anforderungen des Art. 28 Abs. 3 DSGVO genügt.
7. Studio Avanti wird die zu erbringende Leistung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Berufsausübung nach allgemein veröffentlichten und anerkannten Standards erbringen.
8. Studio Avanti ist in der Wahl des Leistungsortes grundsätzlich frei.
9. Die Vertragsleistungen werden durch Studio Avanti durchgeführt. Studio Avanti ist jedoch
berechtigt, die geschuldeten Leistungen auf Dritte zu übertragen.
10. Sofern nicht anders angegeben, werden die Vertragsleistungen in deutscher Sprache
durchgeführt. Die Inhalte sind ebenfalls auf Deutsch formuliert.
11. Soweit Studio Avanti nach einer Besprechung mit dem Kunden diesem ein
Besprechungsprotokoll zusendet, wird dieses verbindlich, wenn der Kunde nicht binnen 3
Werktagen widerspricht.
C. VERTRAGSSCHLUSS
Der Vertrag kommt zustande, indem Studio Avanti dem Kunden ein individuelles Angebot
unterbreitet, dass dieser dann annimmt. Angebote können innerhalb von 14 Tagen
angenommen werden, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.
D. VERGÜTUNG
1. Studio Avanti erstellt über die vereinbarte projektbezogene Vergütung eine ordnungsgemäße
Rechnung.
2. Studio Avanti behält sich das Recht vor, Vorschusszahlungen sowie Teilzahlungen nach dem
Erreichen wesentlicher Zwischenleistungen zu verlangen.
3. Studio Avanti ist auch berechtigt, die Erbringung von weiteren Leistungen von dem Ausgleich
bereits gestellter Rechnungen abhängig zu machen.
4. Rechnungen von Studio Avanti sind binnen 7 Werktagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung
fällig. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er diese Zahlungsfrist überschreitet.
5. Vergütungsangaben in diesem Vertrag oder in dem projektbezogenen Angebot verstehen sich
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht etwas anderes angegeben wird.
E. PFLICHTEN DES KUNDEN
1. Der Kunde hat die Leistungen von Studio Avanti durch angemessene Mitwirkungshandlungen
zu fördern. Er wird insbesondere Studio Avanti die dafür erforderlichen Informationen,
Zugangsdaten und sonstige Daten und Unterlagen zur Verfügung stellen.
2. Der Kunde benennt einen Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter als feste
Bezugspersonen für alle das Projekt betreffenden Angelegenheiten. Sie sind in die Lage zu
versetzen, alle das Projekt betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder
zeitnah herbeizuführen. Der Kunde stellt darüber hinaus diejenigen Mitarbeiter zur
Verfügung, deren spezielle Kenntnisse zur Verwirklichung des Projekts jeweils notwendig
sind.
3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann Studio Avanti aus diesem
Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit
abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum in einer angemessenen Dauer.
4. Erhält der Kunde von Studio Avanti zur Erfüllung von Vertragspflichten Zugangsdaten, ist er
verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln, und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer
unberechtigten Verwendung der Zugangsdaten resultiert. Erlangt der Kunde davon Kenntnis,
dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten bekannt sind, hat er Studio Avanti hiervon
unverzüglich zu informieren. Sollten infolge Verschuldens des Kunden unberechtigte Dritte
Leistungen von Studio Avanti nutzen, haftet der Kunde auf Nutzungsentgelt und
Schadensersatz. Im Verdachtsfall hat der Kunde deshalb die Möglichkeit und die Pflicht, neue
Zugangsdaten anzufordern.
F. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE ERBRINGUNG VON PROGRAMMIERLEISTUNGEN
1. Studio Avanti erbringt auch Leistungen im Bereich Webdesign und -entwicklung sowie
Programmierung. Soweit nicht ausdrücklich im Angebot von Studio Avanti einbezogen, sind
Leistungen, die nicht unmittelbar von Studio Avanti erbracht werden, nicht Teil dervertraglich vereinbarten Vergütung, sondern sind vom Kunden gesondert zu zahlen. Hierzu
zählen Rechteeinräumung von Inhalten Dritter (bspw. Stockmaterial), Produktionskosten
(Audio/Video), Übersetzungen, Off-Page-Suchmaschinen-Optimierungen,
Domainregistrierungsgebühren, Gebühren für Hosting,
Suchmaschinen-Marketing-Kampagnen und sonstige vergleichbare Leistungen Dritter, sowie
bei Angebotserstellung unvorhergesehene Reisekosten.
2. Der Vertragsgegenstand wird ausschließlich für die im Angebot spezifizierten Internetbrowser
konfiguriert. Erfolgt im Angebot keine Spezifizierung, sind alle zum Zeitpunkt der
Fertigstellung aktuellen und gängigen Internetbrowser umfasst. Aktuell sind alle
Browserversionen, deren Entwicklungsstand nicht älter als 2 Jahre ist. Zukünftige
Browserversionen sind nicht von der Umsetzung erfasst. Gängig sind Internetbrowser
Microsoft Edge, Apple Safari, Mozilla Firefox und Google Chrome. [SD2]
3. Beinhaltet der Vertragsgegenstand die Arbeit mit Fremdsoftware, kann Studio Avanti nicht
zusichern, dass zukünftige Änderungen der Drittsoftware kompatibel zur Vertragsleistungen
sind. Eine Anpassung in der Zukunft zur Herstellung einer möglichen Kompatibilität ist damit
nicht Gegenstand des Vertrages, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4. Der Kunde ist nur berechtigt, den von Studio Avanti erbrachten Vertragsgegenstand für den
vereinbarten Zweck zu nutzen. Der vereinbarte Zweck ergibt sich aus dem Angebot von
Studio Avanti auf Grundlage der Mitteilung des Kunden.
5. Studio Avanti ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu
überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit dem
Vertragsgegenstand verfolgten Zweck zu erreichen. Des Weiteren ist Studio Avanti für
sämtliche Inhalte, die der Kunde im Rahmen des Vertrages und der Vertragsanbahnung
bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist Studio Avanti nicht verpflichtet, die Inhalte
auf mögliche Rechtsverstöße (bspw. Marken- und Urheberrechte sowie sonstige
Schutzrechte) zu überprüfen; hierbei handelt es sich um eine Pflicht des Kunden.
6. Lehnt der Kunde Vorschläge bezüglich des Konzeptes oder der Umsetzung in jeweils
wesentlich geänderter, den Wünschen des Kunden Rechnung tragender Version mehr als
zweimal ab, so hat Studio Avanti das Recht, den Vertrag zu kündigen und kann die für die
Konzeptphase und/oder die Umsetzungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene
anteilige Vergütung verlangen.
7. Der Kunde ist allein für die Inhalte seiner Internetseite verantwortlich. Insbesondere erbringt
Studio Avanti keine Rechtsberatung in Bezug auf die rechtlichen Anforderungen einer
Internetseite (Datenschutzerklärung, etc.).
G. ABNAHME BEI WERKLEISTUNGEN
1. Abgeschlossene Werkleistungen müssen abgenommen werden. Dienstleistungen,
insbesondere Beratungs- und Unterstützungsleistungen sind als Dienstleistungen einer
Abnahme nicht zugänglich, es sei denn, die Abnahmebedürftigkeit der Leistung ist
ausdrücklich bestimmt.
2. Nach erfolgreich durchgeführter Abnahmeprüfung hat der Kunde unverzüglich schriftlich die
Abnahme zu erklären. Die Abnahmeprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn die
Leistung bzw. Teilleistungen in allen wesentlichen Punkten die vertraglich vorgesehenen
Anforderungen erfüllen.
3. Wenn der Kunde nicht unverzüglich die Abnahme erklärt, kann ihm Studio Avanti schriftlich
eine Frist von einer Woche zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt,
wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht
schriftlich spezifiziert.
4. Festgestellte Fehler der abzunehmenden Leistung oder Teilleistung sind nach den folgenden
Fehlerklassen zu unterscheiden:
· Fehlerklasse 1: Der Fehler führt dazu, dass das System insgesamt oder der abzunehmende
Teil des Systems nicht genutzt werden kann.
· Fehlerklasse 2: Der Fehler bedingt bei wichtigen Funktionen erhebliche
Nutzungseinschränkungen, die nicht für eine angemessene, dem Kunden zumutbare
Zeitdauer durch geeignete Maßnahmen umgangen werden können.
· Fehlerklasse 3: Alle sonstigen Fehler.
5. Der Kunde ist zu einer Verweigerung der Abnahme nur wegen der Fehler der Fehlerklassen 1
und 2 berechtigt. Fehler der Fehlerklasse 3 hindern die Abnahmefähigkeit der Leistung nicht,
sondern sind im Rahmen der Mängelansprüche zu beheben. Sie werden in der schriftlichen
Abnahmeerklärung als Mängel festgehalten.
H. NUTZUNGSRECHTE]
1. Studio Avanti überträgt dem Kunden das ausschließliche sowie das zeitlich, räumlich und
inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Leistung. Das
schließt die Nutzung in sämtlichen bei Vertragsschluss bekannten und unbekannten
Nutzungsarten ein. Die Leistungen können in allen Medien vervielfältigt und zu verbreitet
werden. Ferner kann der Kunde Dritten Sublizenzen zur Verwendung der Leistung jedweden
Umfangs einräumen
2. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt (beabsichtigte Nutzung des jeweiligen
Vertragsgegenstandes), ist das Nutzungsrecht begrenzt auf die Nutzung im Internet und auf
die konkrete Internetdomain. Weitere Nutzungsrechte von in Verbindung mit der
Vertragsleistung hergestellten Unterlagen wie z.B. Druckunterlagen, Zeichnungen, Grafiken,
Bilder, Ton- und/oder Bildaufnahmen, Softwaredaten etc., auch Entwürfe, werden nur bei
ausdrücklicher Vereinbarung an den Kunden übertragen.
3. Studio Avanti verzichtet im Rahmen der Rechteeinräumung auf das Recht der
Namensnennung (§ 13 UrhG), soweit nicht anderweitig ausdrücklich mitgeteilt.
4. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt mit vollständiger Zahlung der vereinbarten
Vergütung.
5. Soweit Studio Avanti Open Source Software o.ä. zur Erstellung des Vertragsgegenstandes
verwendet, gelten die Regelungen dieses Softwareproduktes. Urheberrechte entstehen nur
so weit, wie sie nach den jeweiligen Lizenzbedingungen entstehen können. Der Kunde
verpflichtet sich ebenfalls, sich an die jeweiligen Lizenzbedingungen zu halten.
I. HAFTUNG
1. Studio Avanti haftet unbeschränkt
· bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
· für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, sowie
· im Umfang einer von Studio Avanti übernommenen Garantie.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des
Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Studio Avanti der Höhe nach begrenzt
auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
3. Eine weitergehende Haftung von Studio Avanti besteht nicht.
4. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter,
Vertreter und Organe von Studio Avanti.
J. VERSCHWIEGENHEIT
1. Die Parteien sind verpflichtet, das jeweils im Rahmen der Kooperation erhaltene vertrauliche
Information zu halten. Unter vertraulichen Informationen verstehen die Parteien
Informationen bezüglich der jeweiligen Gesellschaft einschließlich Informationen bezüglich
der Geschäftstätigkeit, der Finanzlage, der Geschäftsabschlüsse, Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten.
2. Dafür müssen die Parteien unter anderem alle Unterlagen, die im Zusammenhang mit
vertraulichen Informationen stehen, vor dem Zugriff Unbefugter sichern und gesichert
aufbewahren.
3. Die Geheimhaltungspflicht der Parteien gilt auch nach Vertragsbeendigung fort und endet 5
Jahre nach Vertragsende.
4. Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich nicht auf offenkundige und offenkundig gewordene
sowie anderweitig rechtmäßig erworbene vertrauliche Informationen Know-how, sowie auf
vertrauliche Informationen, die den Parteien schon vor Kundgabe erwiesenermaßen bekannt
waren oder ohne Verschulden der jeweiligen Partei Dritten bekannt wurde.
5. Die Parteien verpflichten sich, nach Beendigung des Vertrages, Unterlagen, welche von der
jeweils anderen Partei erhalten wurden und zu diesem Zeitpunkt noch geheime
Informationen beinhalten, zurückzugeben.
K. REFERENZNENNUNG
Studio Avanti behält sich vor, die Vertragsbeziehung und die dort erbrachten Leistungen als
Referenz und Eigenwerbung zu nutzen und dazu das Unternehmenslogo/CI sowie ggf. den
Kunden als Case-Study auf der Internetseite und den Social-Media-Kanälen von Studio Avanti
zu thematisieren bzw. zu verwenden. Der Kunde stimmt dieser Nutzung zu und sichert zu,
dass Studio Avanti bspw. auch Screenshots der umgesetzten Arbeit als Referenz verwenden
kann.
L. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit der Zustimmung von Studio Avanti
an Dritte übertragen werden.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem
Vertrag ist der Sitz von Studio Avanti.[SD5]
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der
unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu finden, die dem wirtschaftlichen
Bedeutungsgehalt der unwirksamen Bestimmung am ehesten nahekommt.